Offizielle Eröffnung am 27. September 2012

Nach Berichten der HAZ wird das Forschungszentrum am 27. September dieses Jahres offiziell eröffnet. Obwohl die Hochicherheits-Ställe für die gleichzeitige Unterbringung von bis zu Tausend Jungschweinen ausgelegt sind, sollen sich dort nie mehr als 350 Tiere aufhalten.

Zunächst arbeiten 50 Mitarbeiter in der Anlage. Die Büros und Laboratorien sind bereits bezogen. Wenn dann auch die Hochsicherheits-Ställe in Betrieb gehen, werden weitere Mitarbeiter eingestellt. Bis zum Jahr 2016 soll die Zahl der Mitarbeiter in der Anlage auf insgesamt etwa 80 anwachsen, so der Boehringer-Deutschland-Chef Dr. Engelbert Günster in einem Interview mit der HAZ.

Prozess gegen Stufe-2-Anlagengenehmigung endet mit Vergleich

Dem Vernehmen nach leidet die erteilte Genehmigung unter schweren formalen Fehlern. So war auf Seiten der Genehmigungsbehörde ein Mitarbeiter der Fa. Boehringer bei den Beratungen über die zu erteilende Genehmigung eingebunden: Die "Zentrale Kommission für biologische Sicherheit" (ZKBS), die die zuständige Genehmigungsbehörde im Vorfeld einer Genehmigungserteilung zu beraten hat, ist mit einem Mitarbeiter der Fa. Boehringer besetzt gewesen. Zudem fehlten die Protokolle über diese Beratungen. Lesen Sie dazu die Position der Bürgerinitiative.

Lesen Sie auch die folgenden zwei Artikel in der Neuen Presse: 1.) Bringen Verfahrensfehler Boehringer ins Wanken? und 2.) Boehringer-Verfahren endet mit Vergleich sowie den HAZ-Artikel "Friede im Boehringer-Streit".

Kommentar von Volker Klawon:

Der Vergleich bringt die Bürgerinitiative zwar um den Gewinn des laufenden Prozesses bezüglich der erteilten Anlagengenehmigung. Der Vergleich bringt der Bürgerinitiative aber den Vorteil, genügend finanzielle Möglichkeiten zu erhalten, um das weitere Treiben in der Anlage verfolgen zu können und ggf. gutachterlich bewerten und juristisch überprüfen zu lassen. Und im Moment ist es nur eine Stufe-2-Genehmigung. Viel schlimmer ist es, wenn die Fa. Boehringer auch eine Genehmigung für Stufe-3-Versuche im Hochsicherheitsstall erhält. Dies steht noch aus, denn Stufe-3-Versuche sind der erklärte Wille der Fa. Boehringer.

Bundesverwaltungsgericht billigt Boehringer-Bebauungsplan

Am 19. April 2012 hat das Bundesverwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit des Bebauungsplans 1708 (Bebauungsplan fürs Boehringer-Gelände) verneint (Akktenzeichen: BVerwG 4 CN 3.11). Der Antrag der Anwohner wurde abgewiesen. Damit ist der Bebauungsplan höchstrichterlich, in letzter Instanz für rechtmäßig erklärt worden. Nach Ansicht des Gerichts war die Abwägung der Stadtverwaltung korrekt, wonach in diesem Einzelfall die Gesundheitsinteressen der Stadtbevölkerung zurücktreten müssen hinter den übrigen Interessen der Stadt und der Fa. Boehringer. Lesen sie dazu auch den Bericht in der HAZ und den Bericht in der Neuen Presse vom 20. April 2012 und die Presseerklärung des Bundesverwaltungsgerichts.

Das Nur die Hoffnung bleibtUrteil ist schlecht für die Anwohner im Umfeld der Anlage. Scheitert auch die noch laufende Klage gegen die Anlagengenehmigung, bleibt es ihnen nur zu hoffen, daß die Gesundheitsgefahren durch die austretenden Krankheitserreger sich in Grenzen halten.

Bei Großindustrie geht gestärkt aus dem Prozeß hervorBoehringer dürften die Sektkorken geknallt haben. Großindustrie und Stadtverwaltungen können sich darüber freuen, daß Großprojekte weiterhin durchgedrückt werden können mittels Geklüngel hinter verschlossenen Türen und salamitaktikhafte Information von Bevölkerung und Ratsmitgliedern. Anfangs (Ende 2007, Anfang 2008) war gar nicht die Rede von einem riesigen Schweinestall, geschweige denn von einem Hochsicherheitsstall, sondern nur von einer Forschungseinrichtung. Dann wurde von Null-Emissionen gesprochen und später davon, daß keine unzumutbaren Emissionen entstehen würden. Hinsichtlich der Gefahr durch Krankheitserreger sind Stadt und Boehringer im Laufe des Bebauungsplan-Verfahrens zu der Ansicht gelangt, daß (auch gentechnisch veränderte?) Erreger zwar austreten werden. Für eine Infektion eines Menschen seien aber Hunderttausende bis Millionen Erreger nötig. In so großer Anzahl würden die Erreger jedoch nicht aus der Anlage austreten, ergo könne niemand erkranken. Dazu:

Auszug aus Drucksache 1682/2009 der Stadt Hannover – Anlage 1 – Seite 45,46:

„Auch kleinste Partikel haben daher nur eine sehr geringe Chance, das Filter ungehindert zu passieren. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass z.B. für eine Infektion einige hunderttausend bis eine Million Viren erforderlich sind. Laut Stadtverwaltung sind einige Hunderttausend bis eine Million Viren nötigEs müsste daher eine extrem große Menge an Viren das Filter passieren, um eine Infektion auslösen zu können. Da aber zugleich durch ein Filter mehrere hundert Kubikmeter Luft pro Stunde gefiltert wird, würde die Partikelmenge extrem verdünnt werden. Es wäre jedoch unmöglich, in Wirkungsfrist eine genügende zur Infektion führende Menge an Viren einzuatmen, da der Mensch nur etwa einen Kubikmeter Luft pro Stunde einatmen kann. Außerdem sind Organismen der Risikogruppe 3 nicht hochansteckend. Nach Angaben des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes sind HEPA-Filter nachweislich in der Lage, Influenza- Viren effektiv zu filtern.“

Seit Wageningen-Studie ignoriertBekanntwerden der Wageningen-Studie Anfang 2009 ist diese Sichtweise überholt; im Einzelfall kann bereits ein einzelnes Viruspartikel eine Infektion auslösen.

Was wird werden, wenn doch jemand erkrankt? Zum Beispiel auf dem Nachbargrundstück, auf dem ein soziales Wohnprojekt für 70 behinderte und somit besonders schutzbedürftige Mitmenschen betrieben wird?

Verhandlung vorm Bundesverwaltungsgericht am 19. April

Am 19. April 2012 wird vorm Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Rechtswidrigkeit des Bebauungsplans 1708 (Bebauungsplan fürs Boehringer-Gelände) verhandelt. Sollte das Gericht zur Erkenntnis gelangen, daß der B-Plan 1708 rechtswidrig und infolgedessen nichtig ist, so pflanzt sich diese Rechtswidrigkeit fort: Auch die vom staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Niedersachsen erteilte Anlagen- und Betriebsgenehmigung wäre in diesem Fall rechtswidrig. Es würde dann in den Händen des Gewerbeaufsichtsamtes liegen, die rechtswidrig erteilte Genehmigung zurückzunehmen und keine weitere Genehmigung mehr zu eteilen.

Solange noch die andere Klage gegen die bereits erteilte Anlagen- und Betriebsgenehmigung läuft, könnte das Gewerbeaufsichtsamt die Genehmigung zurücknehmen, ohne der Fa. Boehringer die Investitionskosten erstatten zu müssen, siehe § 50 Verwaltungsverfahrensgesetz. Nimmt das Gewerbeaufsichtsamt die Genehmigung nicht rechtzeitig zurück, so müßte das Land Niedersachsen im Falle einer späteren Zurücknahme der Genehmigung an die Fa. Boehringer Schadensersatz etwa in Höhe der Investitionskosten - ca. 40 Millionen Euro - bezahlen.

Inbetriebnahme der Boehringer-Anlage erst in der zweiten Jahreshälfte 2012

HAZ-Berichten zufolge wird die Boehringer-Anlage erst in der zweiten Hälfte des Jahres 2012 in Betrieb gehen. Ursächlich seien u.a. wetterbedingte Verzögerungen im Bau.

Eine Zusammenfassung zum aktuellen Stand (November 2011)

Lesen Sie auf Ortsblick-Kirchrode. Über einen Vergleichsvorschlag berichtete Anfang Dezember 2011 die HAZ. Wie im Januar 2012 von der HAZ berichtet, lehnte die Bürgerinitiative den Vergleichsvorschlag ab. Die Vorteile einer Auslagerung des Hochsicherheitsstalls auf eine geeignete Fläche weit außerhalb bewohnter Gebiete hat die Bürgerinitiative schon vor drei Jahren aufgezeigt.

Neues Gutachten stärkt die Auffassung der Bürgerinitiative

Folgende Artikel der HAZ berichten über ein neues Gutachten, das die Bürgerinitiative bei dem renommierten Virenforscher Prof. Alexander Kekulé in Auftrag gegeben hat. Demnach erfordern die von Boehringer beabsichtigten gentechnischen Arbeiten eine Anlage der Sicherheitsstufe 3. Die derzeit vom niedersächsischen Gewerbeaufsichtsamt erteilte und vorm hannoverschen Verwaltungsgericht anhängige Anlagengenehmigung sieht aber nur eine Anlage der Stufe 2 vor.

HAZ-Ausgabe vom 1. September 2011: Bürgerinitiative fordert Baustopp bei Boehringer

NeuePresse-Ausgabe vom 1. September 2011: Ist Boehringer sicher? Neuer Streit nach Gutachten

HAZ-Ausgabe vom 31. August 2011: Virologe sieht höhere Gefahr für Mensch und Umwelt

Zusammenfassung des Gutachtens auf der Website der Bürgerinitiative: hier.

Kommentar von Volker Klawon:

Dieses Gutachten von Prof. Kekulé hat eine große Bedeutung für die laufende Klage gegen den Bebauungsplan 1708. Es zeigt überdeutlich auf, daß das OVG Lüneburg in seinem Urteil zum Bebauungsplan 1708 den Sachverhalt bezüglich der Gesundheitsgefahren nur unzureichend ermittelt hat. Damit ist das Urteil des OVG Lüneburg, dessen Revision zur Zeit beim Bundesverwaltungsgericht anhängig ist, aufzuheben und die Streitsache an das OVG Lüneburg zur erneuten Entscheidung zurückzuverweisen.

Zudem hat das OVG Lüneburg in seiner Entscheidung den Ausführungen des Schweizers Dr. Peter Mani offenbar den Rang eines Beweismittels beigemessen, obwohl Peter Mani bereits das Sicherheitskonzept der Boehringer-Anlage wie auch das Sicherheitskonzept der nebenan entstehenden Gentechniklabore der Tierärztlichen Hochschule jeweils im Auftrage dieser beiden Betreiber erstellt hat. Die TiHo hat sich vehement für den Bau der Boehringer-Anlage auf dem Nachbargrundstück stark gemacht. Nachdem der B-Plan 1708 unter dem Einfluß von Peter Mani aufgestellt worden war, trat Peter Mani in der Öffentlichkeit auch als gentechnischer Sicherheitsberater für die TiHo in Erscheinung. Spätestens im Zuge der bereits in Aussicht gestellten Erweiterung der Anlagenkapazität von 100 auf 200 Großvieheinheiten wird Boehringer die Dienstleistung von Peter Mani wohl wieder benötigen. Damit hat Peter Mani ein wirtschaftliches Interesse daran, daß der B-Plan 1708 nicht im Rechtswege für nichtig erklärt wird. Wegen seiner Nähe zu den beiden Anlagenbetreibern ist Peter Manis Vortrag besser als Parteivortrag zu werten und nicht als sachverständige Äußerung anzusehen. Erstaunlicherweise hat das OVG Lüneburg in seiner Entscheidung diese Nähebeziehung nicht aufgearbeitet.

Die Gefahren, die der Betrieb der Anlage für die Bürger der Stadt mit sich bringt, sind offenbar größer als von der Stadtverwaltung bei der Aufstellung des Bebauungsplans angenommen. Die Verwaltung ist seinerzeit von viel zu günstigen Voraussetzungen ausgegangen. Prof. Kekulé spricht davon, daß wegen der besonderen Risiken für die beabsichtigte Forschung eine Anlage der gentechnischen Sicherheitsstufe 3 erforderlich ist und nicht, wie genehmigt, der Stufe 2. Ein Gutachten, das in Bezug auf die von der Anlage ausgehenden Gesundheitsrisiken eine derart weitreichende Gegenposition zur Auffassung der Hannoverschen Verwaltung bezieht, muß jedenfalls auch in das Revisionsverfahren bezüglich des Bebauungsplans 1708 einfließen, welcher die Grundlage für die erteilte Genehmigung bildet. Das Gutachten bietet darüber hinaus Anlaß, auch die Aktivitäten der Tierärztlichen Hochschule einer neuen Bewertung zu unterziehen.

Die HAZ zitiert Prof. Kekulé wie folgt: "Wegen der besonderen Risiken müsse für die Anlage die höhere Sicherheitsstufe 3 gelten und nicht wie bisher Sicherheitsstufe 2. " Diese Aussage könnte vom Gewerbeaufsichtsamt Hannover zum Anlaß genommen werden, der Fa. Boehringer eiligst - selbstverständlich nach sorgfältiger mehrmonatiger Prüfung - eine Anlagengenehmigung für die gentechnische Sicherheitsstufe 3 auszustellen. Erfolgt dies noch vor der gerichtlichen Nichtigerklärung des B-Plan 1708, so steht da statt einer Stufe-2-Anlage fortan eine Stufe-3-Anlage. Das wäre ein Bärendienst für die Bürger der Stadt, weil Boehringer in einer Stufe-3-Anlage noch gefährlichere Sachen machen kann als in der bisher genehmigten Stufe-2-Anlage. Daran könnte auch eine nachträgliche Nichtigerklärung des Bebauungsplans nichts mehr ändern. Es ist im Interesse der Bürger, eine derartige Erweiterung der Anlagengenehmigung unbedingt zu vermeiden, wenigstens bis zu dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung über den Bebauungsplan. Wird der Bebauungsplan dann schließlich für nichtig erklärt, kann eine weitere Anlagengenehmigung von Rechts wegen nicht mehr erteilt werden und es bleibt dann bei einer Stufe-2-Anlage. Das ist dann ein wichtiger Teilerfolg für die Bürger.

Das Urteil des OVG Lüneburg zu B-Plan 1708 ist da

Hier geht's weiter zur Webseite des OVG Lüneburg mit dem Link zum Urteil 1 KN 28/10. Die Kläger, die von der Bürgerinitiative mit Spendengeldern unterstützt werden, Kläger können in die Revision gehenkönnen gegen dieses Urteil Revision einlegen. Sie haben dafür eine einmonatige Frist nach § 139 Abs.1 VwGO. Die Frist beginnt mit der Zustellung des vollständig abgefaßten Urteils an den Rechtsanwalt der Kläger. Gemäß § 139 Abs.3 VwGO beginnt in demselben Zeitpunkt auch die zweimonatige Frist für das Einreichen der Revisionsbegründung. Diese stützt sich auf die "Verletzung von Bundesrecht" i.S.d. § 137 Abs.1 Nr.1 VwGO und kann im vorliegenden Fall durchaus kurz gehalten werden, da lediglich über Rechtsfragen zu entscheiden ist, die sich aus dem angefochtenen Urteil selbst ergeben.

Zwei neue Forschungszentren für die TiHo

Die TiHo bekommt ein Zoonosezentrum und ein neues Forschungszentrum für Infektionsmedizin. Geforscht wird dann auch in der gentechnischen Sicherheitsstufe S3Plus. Am 7. März war die Info-Veranstaltung der TiHo. Mehr.

Neue Hoffnung für Boehringer-Gegner

Die Richter des Oberverwaltungsgericht-Senats, welcher am Mittwoch, den 12. Januar 2011 über den Bebauungsplan 1708 entschieden hat, waren bis zum Schluß uneinig über die Nichtigkeit des Bebauungsplans, der dem Boehringer-Projekt zugrunde liegt. OVG-Richter sind uneinsDie Senatsmitglieder stimmten ab und entschieden sich schließlich mehrheitlich für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans und damit zugunsten des Boehringer-Projekts.

Prof. Kay Waechter, Richter am OVG und Lehrstuhl-Inhaber an der Leibniz-Universität Hannover hält den Bebauungsplan für nichtig. Prof. Waechter befasst sich seit über einem Jahrzehnt mit Umweltrecht und ist eine Kapazität auf diesem Gebiet. Nach Informationen der HAZ hat Prof. Waechter senatsintern sein Veto gegen diese Entscheidung eingelegt. Eine Revision gegen dieses Urteil hat meines Erachtens gute Aussichten auf Erfolg. Die HAZ berichtete am 14. Januar 2011 in ihrem Artikel "Boehringer-Gegner schöpfen neue Hoffnung".

Hat die Revision Erfolg, so steht in der Folge für die Prozesse gegen die Anlagengenehmigung unverrückbar fest, daß die Genehmigung auf einem nichtigen Bebauungsplan basiert und damit ebenfalls rechtswidrig ist. Damit beschränkt sich der Rechtsstreit um die Genehmigung voraussichtlich auf die Frage, ob und inwieweit die Kläger durch die rechtswidrig erteilte Anlagengenehmigung in ihren Rechten verletzt sind. Dies ist meines Erachtens der Fall, so daß den Klagen stattzugeben ist.

Nachdem auch Prof. Waechter den Bebauungsplan als rechtswidrig und nichtig einstuft, hat das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover allen Anlaß, an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans und damit zwangsläufig an der Rechtmäßigkeit einer weiteren Anlagengenehmigung auf dem Gelände zu zweifeln. Es liegt jetzt in den Händen des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts Hannover, den drohenden Schaden für die Gesundheit der Bewohner Hannovers nicht zu vertiefen. Dazu gehört, daß der Fa. Boehringer bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Revision keine weiteren Anlagengenehmigungen erteilt werden, die das Risiko für die Bevölkerung vergrößern. Konkret bedeutet dies, daß über die bereits bestehende Stufe-2-Anlagengenehmigung hinaus keine Anlagengenehmigung für eine noch höhere Sicherheitsstufe oder für einen zweiten Hochsicherheitsstall auf dem Gelände in der Stadt zu erteilen ist.

Oberverwaltungsgericht entscheidet für das Boehringer-Projekt

Am Mittwoch, den 12. Januar 2011 verhandelte das Oberverwaltungsgericht über die Anträge zweier Mitglieder der Bürgerinitiative. Die Verhandlung beim OVGNach monatelanger umfangreicher Prüfung des Sachverhalts wies es nun die Anträge auf Feststellung der Nichtigkeit des Bebauungsplans 1708 ab. Aktenzeichen des Urteils: 1 KN 28/10 (Aktenzeichen der laufenden Klage vorm Verwaltungsgericht Hannover gegen die Genehmigung: 11 A 3050/10). Nach Informationen der HAZ können die Antragsteller gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Revision gehen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den beiden Artikeln der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung sowie der Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts:

HAZ-Mittwochsausgabe: Spannung vor Urteil zum Tierimpfstoffzentrum in Hannover

HAZ-Donnerstagsausgabe: Gericht weist Klage der Boehringer Gegner aus Hannover ab

Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 13. Januar 2011

N3-Fernsehbericht vom Verhandlungstag: Siehe in die N3-Mediathek.

Vor dem Verwaltungsgericht Hannover läuft zur Zeit noch die Klage zweier Bürger gegen die Gentechnik-rechtliche Anlagengenehmigung. Das Urteil über den Bebauungsplan 1708 strahlt aus auf die Frage der Rechtmäßigkeit der Anlagengenehmigung.

Kommentar von Volker Klawon: Die Abweisung der Klage bedeutet nicht, daß die Anlage ungefährlich ist für die Anwohner. Sie bedeutet aber, daß der Bebauungsplan 1708 nun in der Welt bleiben wird. Damit wird es für die Bürger nun viel schwieriger, gegen die politische Fehlentscheidung im Rathaus, die diese Unternehmensansiedlung erst möglich gemacht hat, anzugehen. Eine Korrektur dieser kommunalpolitischen Fehlentwicklung gelingt nur, wenn viele Bürger aufstehen und ihre ablehende Haltung gegen dieses haarsträubende Projekt öffentlich machen - so wie bei Stuttgart 21. Eine Anlaufstelle dafür ist die Bürgerinitiative.

Ein einzelnes Virus-Partikel reicht zur Auslösung einer Infektion

Die Universität Wageningen (Niederlande) hat in Zusammenarbeit mit der Simon Frazer Universität (Kanada) eine Studie erarbeitet und im März 2009 veröffentlicht. Neue Studie der Uni WageningenDemnach ist nun der Beweis erbracht, daß bereits ein einzelnes Virus-Partikel in der Lage ist, eine Infektion herbeizuführen. Getestet wurde mit Raupen als Wirten. Die Studie besagt nicht, daß alle Viren bei allen Wirten (auch Menschen) in der Lage sind, einzeln und unabhängig voneinander eine Infektion auszulösen. Die Studie zeigt aber, daß dies möglich ist. Die neue Erkenntnis könnte auf viele, vielleicht sogar auf alle Viren-Arten zutreffen! Inwiefern Ausnahmen von den Ergebnissen dieser Studie existieren bleibt abzuwarten; weitere Forschungen sind anzustellen.

Mehr dazu.

Genehmigung für Schweine-Versuchsanlage erteilt

Alle Angaben zu rechtlichen Inhalten erfolgen ohne Gewähr

Bekanntmachung: Hier.

Nach Informationen der HAZ hat das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover der Fa. Boehringer-Ingelheim die begehrte Genehmigung für die Errichtung der Anlage erteilt:

http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Boehringer-darf-Tierlabor-bauen

Die NeuePresse meldet: Anwohner können bis Mitte August 2010 Klage gegen die Genehmigung einreichen. "Dies hätte dann aufschiebende Wirkung" erklärte ein Vertreter der Gewerbeaufsicht gegenüber der Zeitung.

Weitere Medienberichte:

HAZ: "Boehringer verspricht ein Restrisiko von 0,005 %". Dazu ein Kommentar von Volker Klawon

HAZ: "Von der Planung zur Genehmigung" - eine kurze Chronik

HAZ: "Wir werden klagen" - Interview mit Eckhard David. Er vertritt die Bürger.

Zum Verfahrensrecht - wie geht's weiter? Wie kann die Genehmigung und ihre Begründung eingesehen werden? § 12 GenTVfV iVm. § 10 Abs.8 S.2-5 BImSchG regelt die Bekanntgabe der Genehmigung und das Recht der Bürger, sich bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist die Genehmigung und die Begründung schriftlich zuschicken zu lassen.

Weitere (= zukünftige) Genehmigungen werden im Niedersächsischen Ministerialblatt bekannt gemacht. Das Inhaltsverzeichnis der jeweils aktuellen Ausgabe des Nds. MBl. ist im Internet einsehbar, nicht aber die Bekanntmachung an sich. Schauen Sie dort von Zeit zu Zeit nach wenn Sie sich darüber informieren möchten, ob Boehringer weitere Genehmigungen erteilt bekommen hat:

http://www.rechtsvorschriften-niedersachsen.de/mbl/2010/.

Die Gewerbeaufsicht muß bekanntzumachende Gentechnik-rechtliche Genehmigungen auch im Internet oder in der örtlichen Tageszeitung bekanntmachen, § 10 Abs.3 BImSchG. Im Internet erfolgen Bekanntgaben der Staatlichen Gewerbeaufsicht Niedersachsen auf:

http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de

Klicken Sie dort auf "Öffentliche Bekanntmachung" und dann im Bereich Hannover-Hildesheim auf: "mehr".

Boehringer beginnt mit dem Bau der Anlage

Nach Informationen der HAZ vom 11. Mai 2010 beginnen nun die vorbereitenden Bauarbeiten für die Schweine-Versuchsanlage. Die Genehmigung wird demnach in Kürze erteilt. HAZ-Artikel.

Bericht auf RTL-Regional

Am 10. März 2009 berichtete RTL-Regional über Ines Junck. Sie ist Mitglied der Bürgerinitiative und klagt gegen den Bebauungsplan, der die Boehringer-Anlage erst möglich macht. Der Bericht kann kommentiert werden.

Erste Klagen gegen B-Plan 1708 erhoben

Zwei weitere Klagen sind in Vorbereitung. Sie werden sich gegen die Anlagen- und Betriebsgenehmigung für die Schweine-Versuchsanlage richten.

Näheres im HAZ-Artikel: "http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Streit-um-Boehringer-vor-Gericht".

Bei der Stadt ist inzwischen ein Brief eingegangen, der die Monierung des B-Plan 1708 zum Gegenstand hat. Die Monierung nach § 215 BauGB bewirkt, daß die darin aufgeführten Fehler des B-Plan 1708 nicht mehr durch Zeitablauf (ein Jahr) geheilt werden können.

Auch die o.g. Klageschriften gegen den B-Plan 1708 wirken grundsätzlich wie eine Monierung iSd. § 215 BauGB.

B-Plan 1708 verkündet

Mit Datum vom 23. Dezember 2009 hat die Stadt Hannover den Bebauungsplan 1708 in ihrem Amtsblatt verkündet. Siehe S. 489 in der Online-Ausgabe des Amtsblattes:

http://www.hannover.de/data/download/RH/GAB/2009/GAB49-09.pdf

Boehringer beantragt Genehmigung

Nach Informationen der HAZ hat Boehringer bereits die Genehmigung für den Bau der Anlage beantragt. Mehr dazu im HAZ-Artikel.

Region genehmigt Änderung des Flächennutzungsplans

Details finden Sie im Newsticker No. 37.

Fälschung und Korruption in der Wissenschaft

Lesenswert auf www.ariplex.com: "Fälschung und Korruption in der Wissenschaft" von Professor Dr. Otmar Wassermann. Es geht in diesem Aufsatz um Gefälligkeitsgutachten, mit deren Hilfe die Chemie- und Versicherungswirtschaft viel Geld spart.

Sie finden diesen Aufsatz im Menuepunkt "The dark side of Boehringer Ingelheim".

Rede von Pastor Arthur Wecker

anlässlich der Demo gegen das Tierimpfzentrum Hannover-Kirchrode der Fa. Boehringer am 7.11.2009 auf dem Opernplatz in Hannover: hier. Sie finden seinen Beitrag auch im Menuepunkt "Christliche Gesichtspunkte".

Emissionsgutachten der Bürgerinitiative

Jetzt ist es da - das Gutachten zu den Emissionen des geplanten Boehringer-Projekts. Austretende Viren können 1-9 km weit fliegenDie Bürgerinitiative beauftragte den renomierten Sachverständigen Karl-Heinz Krause mit der Erstellung des Gutachtens. Hier die Ergebnisse im Überblick. Es gibt auch einen Bericht in der Neuen Presse und in der HAZ.

Die Bürgerinitiative kritisiert, daß das Geruchsgutachten des TÜV nicht auf der maximal zulässigen Belegung des Hochsicherheitsstalles basiert. Der TÜV-Gutachter Thomas Liebig bezeichnet gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung diese Kritik der Bürgerinitiative an seinem Gutachten als "sachlich richtig". Siehe dazu den Artikel in der HAZ.

Demo am 7. November 2009

Demo gegen das Boehringer-Projekt - Infos auf: http://www.wahnsinnsprojekt-hannover.de.vu/. Bilder auf hannovernet.org. Das Youtube-Video zur Demo von Mira Riediger: hier.

17. September 2009

Der Rat der Stadt entscheidet abschließend über die Ansiedlung des Boehringer-Projekts

Demo vom Sonntag, 13. September, 13 Uhr

Ergänzend zur Aktionswoche der Besetzer fand am Sonntag, den 13. September 2009 eine ca. dreistündige Kundgebung statt. Näheres: hier.

Aktionswoche der Boehringer-Besetzer

von Sonntag, den 6. September 2009 bis Samstag, den 12. September 2009.

Informationen zur Aktionswoche siehe unter:

http://boehringerbesetzung.blogsport.de/aktionswoche/programm/

http://boehringerbesetzung.blogsport.de/aktionswoche/allgemeine-informationen/

24. August 2009: Info-Veranstaltung der Fa. Boehringer für die Ratsmitglieder

Am Montag, den 24. August 2009 um 15 Uhr führte die Fa. Boehringer eine weitere Info-Veranstaltung durch - nur für Mitglieder des Rats der Stadt sowie des Stadtbezirksrats Kirchrode-Bemerode-Wülferode.

Pressevertretern und Vertretern der Bürgerinitiative wurde der Zutritt zu Boehringers Info-Veranstaltung verweigert. Ausschluß der ÖffentlichkeitDer Presse wurde lediglich gestattet, sich im Rahmen einer Pressekonferenz im Anschluß der Veranstaltung informieren zu lassen. Wie passt dies zu der Transparenz, die die Ratsfraktionen im Antrag 1467/2008 von der Verwaltung und der Fa. Boehringer eingefordert haben und im Verwaltungsausschuß am 4.9.2008 mit 10:1 Stimmen beschlossen haben? Kritikwürdig ist, daß damit der Presse und der Öffentlichkeit verborgern bleibt, was die Fa. Boehringer den Ratsmitgliedern aufgetischt hat, um ihnen die Anlage ein weiteres Mal schmackhaft zu machen.

Die Polizeipräsenz vor, hinter und in dem Rathaus beschützte auch am 24. August wieder die Ratsherren und -Frauen. So wie bei der Ratssitzung einige Tage zuvor (Bild-Hannover berichtete am 21. August über die beschützte Ratssitzung: hier).

Boehringer-Gelände geräumt

Im Morgengrauen des 12. August 2009 haben - nach neuesten Medienberichten etwa 1.000 - Polizisten im Einsatz, um die Personalien der ca. 30 Besetzer aufzunehmen und Platzverweise zu erteilen. Das Polizeiaufgebot kam mit knapp 100 Polizeibullis, einem Dutzend Pferde, einigen Sonderräum-Fahrzeugen und Wasserwerfern sowie einem großen Bus. Die Beamten überraschten die Demonstranten. Die Vorhut, bestehend aus 200 Mann, kam mit der Üstra angefahren. Die Straßenbahn hielt außerplanmäßig zwischen zwei Haltestellen genau vor dem Boehringer-Gelände. Zwei Videos und einige Medienberichte dazu: hier.

Petition gegen das geplante Projekt

Michael Simon und Antje Vasenthien (www.vegaversum.de) rufen zur Online-Unterzeichnung einer Petition gegen die geplante Tierversuchsanlage auf.

Tamiflu-resistente Schweinegrippe-Erreger aufgetaucht

Mehr dazu im Menuepunkt "Auftreten der Schweinegrippe"

USA: Streit um Ansiedlung eines Forschungszentrums auf dem Festland

Die Washington Post berichtet in ihrer Ausgabe vom 27. Juli 2009 über Bestrebungen, ein Forschungslabor auf dem Festland anzusiedeln. Das Labor arbeitet mit Krankheitserregern. Ein ähnliches Labor wird zur Zeit auf einer Insel vor der Küste der USA betrieben. Zwei staatliche Behörden streiten darüber, ob die Sicherheit für die Bevölkerung eine Ansiedlung der Anlage auf dem Festland zuläßt. Das regierungseigene Department of Homeland Security (DHS) unterstützt die Pläne. Das Government Accountability Office (GAO), ein überparteiliches Untersuchungsorgan des Kongresses der USA, sieht Gesundheitsgefahren durch austretende Keime: "... The GAO said DHS greatly underestimated the chance of accidental release and major contamination from such research, which has been conducted only on a remote island off the United States ... ".

Die Boehringer-Anlage hier in Hannover wird zwar nicht in Tornado-gefährdetes Gebiet gebaut. Insofern unterscheiden sich die Situationen. Aber alle am Entscheidungsprozeß Beteiligten - die kommunalen Spitzenpolitiker, das staatliche Gewerbeaufsichtsamt Niedersachsen, die Fa. Boehringer - sind sich einig, daß es für die Anlage in Hannover selbstverständlich keine 100%ige Sicherheit geben könne. Dies wurde von den Beteiligten immer wieder öffentlich gesagt. Insofern sind die Situationen in den USA und hier in Hannover doch wieder vergleichbar: Es kann etwas entweichen. Und ein Standort fernab von bewohntem Gebiet bietet nun einmal ein höchstes Maß an Sicherheit. Die GAO hält als geeigneten Standort für die in den USA geplante Anlage sogar eine Insel für notwendig.

Ziviler Ungehorsam am Boehringer-Gelände

Am Donnerstag, den 2. Juli 2009 starteten Tierschützer eine Demonstration auf dem Boehringer-Gelände. Eine kleine Zeltstadt wurde errichtet. Seit dem üben die Tierschützer nach eigenem Bekunden "zivilen Ungehorsam" und stellen sich auf eine längere Belagerung ein. Wesentliche Kritikpunkte des Widerstands spiegeln sich in den beiden Slogans "Massentierhaltung - Boehringer macht's möglich!" und "Lokaler Widerstand-globale Folgen!" wider. Die Aktivisten freuen sich über Besucher und Unterstützer und über jeden, der mitmachen möchte. Sie haben sich zu dieser Aktion entschlossen, weil die Bürger die Verhinderung der Anlage auf politischem Wege bisher nicht erreicht haben. Mehr dazu: hier.

1.000 Einwender in der aktuellen Einwendungsphase vom 22. Mai bis 24. Juni 2009

Nach Angaben der Stadtverwaltung gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung haben 1.000 Bürger ihre Einwendungen gegen die geplante Anlage erhoben.

Mittwoch, 13. Mai 2009 Bezirksratssitzung: CDU zieht Antrag zurück

Der Bezirksrat hätte in seiner Sitzung am Mittwoch, den 13. Mai 2009 Uhr über einen Antrag der CDU-Ratsfraktion beraten sollen, der die Verbesserung des städtebaulichen Vertrages in Hinblick auf die Sicherheit für die Bürger zum Gegenstand hat. Überraschend zog die CDU-Fraktion ihren Antrag zurück. Hilde Moennig von der CDU-Bezirksratsfraktion erläuterte im Rahmen der Einwohnerfragestunde die Rücknahme so:

Der städtebauliche Vertrag sei am Vortage bereits von Boehringer und der Stadt Hannover untschschrieben und im übrigen letzten Donnerstag im Rat verabschiedet worden. Außerdem sei die Bezugnahme im Antrag auf die Schweinegrippe unsachlich gewesen, zumal das Wort "Schweinegrippe" bereits unzutreffend sei. Zudem seien im Antrag der CDU-Bezirksratsfraktion die Sicherheitsstufen für die humanmedizinische Forschung mit denen für die tiermedizinische Forschung gültigen Sicherheitsstufen vermengt worden.

Ausbruch der Schweinegrippe in Mexiko - Neu: das A/H1N1-Virus befällt auch Menschen - Wissenschaftler warnt vor Mexiko-Reisen

Mehr dazu im Menuepunkt "Auftreten der Schweinegrippe"

Rat hat am Donnerstag, 7. Mai 2009 ablehnend über Sicherheitsgutachten entschieden

Der Rat der Stadt hat am Donnerstag, 7. Mai 2009, 15:00 einen Antrag in Sachen Boehringer abgelehnt: Die regionale Wählergemeinschaft WfH beantragte, daß die Stadtverwaltung ein unabhängiges Gutachten zur Sicherheit der Anlage einholen und das Ansiedlungsverfahren solange aussetzen soll. Die Auslegung der Bauleitpläne erfordert nach Ansicht der WfH neben der Auslegung von Geruchs- und Lärmgutachten auch die Auslegung eines Gutachtens zur Anlagensicherheit, da sich der Standort mitten in bewohntem Stadtgebiet nicht für die Ansiedlung Krankheitserreger-emittierender Anlagen eigne. Neu ist, daß sich auch die Linken in bezug auf die Boehringer-Ansiedlung auf die Seite von SPD/CDU/Grüne und FDP gestellt haben und den Antrag auf ein unabhängiges Gutachten zur Anlagensicherheit sowie auf Aussetzung des Bauleitplanverfahrens ablehnen. Detaillierte Begründung des Antrags: hier.

Bislang hat die Stadtverwaltung kein Interesse daran gezeigt, sich gutachterlich über die Sicherheit der Anlage informieren zu lassen. Man war im Rathaus vielmehr der Meinung, daß Sicherheitsfragen nicht Gegenstand des Bebauungsplan-Verfahrens seien, sondern ausschließlich im daran anschließenden Genehmigungsverfahren vor dem staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Niedersachsen einfließen dürfen.

Die Bürgerinitiative kritisiert diese Rechtsauffassung der Stadtverwaltung, denn dadurch werden die Entscheidungsträger im Rat der Stadt gezwungen, über die Ansiedlung der Versuchsanlage zu entscheiden, ohne zuvor Ausführungen zur Sicherheit der Anlage gehört zu haben. Allgemeine Beteuerungen des Verwaltungs-Chefs der Tierärztlichen Hochschule Hannover Dr. Gerhard Greif, wonach er auf die Sicherheit der Anlage vertraue, reichen dazu nicht aus. Aus dem Umgang mit infizierten Tieren im Hochsicherheitsstall und der Erforschung unbekannter Erreger ergeben sich Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung der Stadt. Daher ist nach Ansicht der Bürgerinitiative ein unabhängiges Gutachten von neutraler Stelle erforderlich.

Bezirksrats-Sondersitzung zu Boehringer vom Mittwoch, 25. März 2009; öffentlicher Teil ab 19 Uhr

Der Bezirksrat Kirchrode / Bemerode / Wülferode hat auf der Sondersitzung am 25. März 2009 dem geplanten Bebauungsplan 1708 sowie dem von der Stadt mit der Fa. Boehringer ausgehandelten städtebaulichen Vertrag zugestimmt. Es wurden auch mehrere Zusatzanträge beschlossen, die insbesondere von Regine Kramarek von der Grünen Bezirksratsfraktion eingebracht worden sind. Die SPD-Bezirksratsfraktion stimmte allen Zusatzanträgen bis auf einem zu, während CDU und FDP sich ihrer Stimmen enthielten. Beide Fraktionen begründeten ihre Enthaltungen damit, daß sie den Zusatzanträgen nicht im Wege stehen wollten. Der Zusatzantrag der Grünen, eine zahlenmäßige Begrenzung der Anzahl der Versuchstiere, die in der Anlage jährlich getötet werden, in den städtebaulichen Vertrag aufzunehmen, kam nicht durch.

Zusatzantrag Grüne zum städtebaulichen Vertrag (Bis auf Nummer 2 alle Punkte beschlossen bei Enthaltung von CDU und FDP)

Zusatzantrag SPD zum städtebaulichen Vertrag (Alle Punkte beschlossen bei Enthaltung von CDU und FDP)

Zusatzantrag SPD zum Bebauungsplan 1708 (Alle Punkte beschlossen bei Enthaltung von CDU und FDP)

Link zum Sitzungskalender der Stadt (auch mit Ergebnissen, Beschlüssen etc):

https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf

Zur (Nicht-) Veröffentlichung des städtebaulichen Vertrages durch die Stadt Hannover

Die Bürgerinitiative forderte die Stadtverwaltung seit Ende Januar auf, den städtebaulichen Vertrag und die dazugehörende Patronatserklärung zu veröffentlichen. Mit Schreiben vom 9. März 2009, eingegangen am 18. März 2009 äußerte sich die Stadtverwaltung wie folgt: "... Da inzwischen jedoch vorgesehen ist, dass Boehringer der Bürgerinitiative den Vertrag zur Einsicht überläßt, gehen wir davon aus, dass Ihrem Anliegen auf diese Weise zu Ihrer Zufriedenheit Rechnung getragen wird. "

Die Bürgerinitiative ist keineswegs zufrieden. Der Inhalt des städtebaulichen Vertrages ist maßgeblich für die Sicherheit der Bewohner dieser Stadt und für das Bedürfnis der umliegenden Anwohner nach möglichst wenigen Immissionen. Daher hat die Öffentlichkeit ein starkes Interesse an dem Inhalt des Vertrages und der Patronatserklärung. Es geht darin auch um die Frage, inwieweit die Fa. Boehringer für Gesundheitsschäden durch austretende Keime zur Haftung herangezogen werden kann. Zudem besteht weder auf Seiten der Fa. Boehringer noch auf Seiten der Stadtverwaltung ein vernünftiger Grund, den städtebaulichen Vertrag als "vertrauliche Verwaltungssache" zu behandeln. Der Bau-Ausschuß hat am 18. März darüber beraten und entschieden, daß der städtebauliche Vertrag nicht veröffentlicht wird.

Alternative: Auslagerung des Hochsicherheitsstalls

Siehe Menuepunkt "Alternative: Auslagerung des Hochsicherheitsstalls".

Bezirksratssitzung vom 11. Februar

Bezirksratssitzung im Bemeroder Rathaus. Behandelt wurden die drei Drucksachen 0140, 0137, 0136 / 2009. Es ging um die Bauleitpläne und den städtebaulichen Vertrag mit Boehringer. Die Sitzung begann mit der Bürgerfragestunde. Ein Teil des Aktivkreises der Bürgerinitiative fand sich dort ein. Die Fraktionen haben entschieden, die Drucksachen erst am nächsten Termin zu behandeln, da sie sehr umfangreich sind und in den wenigen Tagen seit Zusendung noch nicht durchgearbeitet werden konnten.

Neue Erkenntnisse:

1.) Für den Fall, daß "akute Anhaltspunkte" für "eine relevante Erhöhung der Geruchsimmissionsbelastung in der Nachbarschaft vorliegen", könnte nach einem Vorschlag des Geruchs-Gutachters eine Erhöhung der Schornsteine für Abhilfe sorgen. (Anmerkung: Dies steht in diesen (" ... ") Worten auch im städtebaulichen Vertrag). Die Verwaltung sprach von einer Erhöhung um 8 Meter. Die Abluft würde dadurch in Luftschichten freigesetzt, in denen sie aufgrund stärkerer Verwirbelung besser verteilt werde.

Anmerkung 1: Die GIRL legt die Erheblichkeitsschwelle für die Geruchsimmission eines Wohngebietes fest auf 10% der Jahresstunden, siehe Tabelle 1 der GIRL. Das entspricht grob im Durchschnitt etwa 2,5 Stunden pro Tag (ein Tag hat 24 Stunden), an dem die Anlage wahrnehmbar riechen kann. Eine Jahres-Geruchsstunde wird definiert als ein Zeitraum von eine Stunde, indem es zumindest zeitweise wahrnehmbar riecht. Diese Zeitspanne kann kurz sein, aber eben auch 60 Minuten betragen. Die Häufigkeit zukünftig auftretender Gerüche kann mathematisch nicht exakt erfaßt werden.

Anmerkung 2: Im Gespräch mit der Bürgerinitiative am 15. Januar 2009 wies die Stadtverwaltung in Gegenwart des Oberbürgermeisters darauf hin, daß der ausgehandelte städtebauliche Vertrag die Geruchsimmission auf 2% der Jahresstunden festschreiben würde. Eine Nachprüfung des städtebaulichen Vertrages bestätigte diese Angabe jedoch nicht. Im Gegenteil: Die GIRL kennt zwar ein sog. "Irrelevanzkriterium". Dieses hat aber nur die Bedeutung eines Ausnahmetatbestandes innerhalb des hier nicht vorliegenden Spezialfalles, daß sich in der Umgebung der Anlage weitere Geruchsemittenten befinden und alle zusammen soviel riechen, daß die Erheblichkeitsgrenze dadurch überschritten wird. Weist der Betreiber der einzelnen Anlage nach, daß sein Anteil an der relativen Häufigkeit der Immission 2%-Punkte nicht überschreitet, so gilt sein Beitrag an der Gesamt-Immission als irrelevant. Dadurch, daß der städtebauliche Vertrag keine Prozentzahl als Begrenzung nennt, können sich Juristen im Falle der Auseinandersetzung trefflich darüber streiten, was denn eine "relevante Erhöhung" im Sinne dieses städtebaulichen Vertrages sein soll. Die Begriffe „Erheblichkeit“ und „Relevanz“ werden im allgemeinen Sprachgebrauch als Synonyme verwendet. Da die GIRL die "Erheblichkeit" bei einem Wohngebiet auf 10% festlegt und dies in diesem Zusammenhang die einzige einschlägige Begrenzung darstellt, kann auch der Begriff der "relevanten Erhöhung" nur an diese 10%-Grenze anknüpfen.

2.) Ein Anwohner wies darauf hin, daß die von der Stadtverwaltung beabsichtigte Begrenzung auf 200 Großvieheinheiten zur Folge hat, daß bis zu 6.600 Jungschweine mit einem Durchschnittsgewicht von jeweils 25 kg in der Anlage gehalten werden könnten.

Anmerkung 1: Eine Großvieheinheit beträgt anerkanntermaßen 500 kg Lebendgewicht. Daraus ergibt sich für 200 Großvieheinheiten zunächst eine Höchstzahl von 4.000 Jungschweinen zu je 25 kg. Der städtebauliche Vertrag verweist im Zusammenhang mit der 200-Großvieheinheiten-Begrenzung auf die "Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft". Diese TA-Luft, eine bundesrechtliche Verwaltungsvorschrift, enthält eine amtliche Umrechnungstabelle von Großvieheinheiten in Tierplatzzahlen. Demnach entsprechen 200 Großvieheinheiten 6.600 Jungschweinen zu je 25 kg.

Anmerkung 2: Ursprünglich hieß es immer, es sollen maximal 500 Schweine in dem Stall unterkommen, der Platz biete für bis zu 1.000 infizierte Tiere. Das Stallgebäude wurde auf der Skizze auf Seite 2 vom Entwurf des Geruchsgutachtens, das auf der Info-Veranstaltung vom 24. September 2008 gezeigt wurde, als ca. 12 m hohes Gebäude dargestellt. Da die baulichen Anlagen im westlichen Teil des Grundstücks 25 m und im östlichen Bereich 22 m Höhe über Boden erreichen dürfen, ist nunmehr ein Hochsicherheitsstall mit 5 Etagen (Erdgeschoß + 4 Stockwerke) zu je 4 Meter Höhe zuzüglich technischer Aufbauten denkbar. Darin könnten dann wohl mehrere Tausend Tiere Platz finden.

3.) HochTief plante ein Projekt, das 260 Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen im Umfeld der Anlage vorsah. Die Bürgerinitiative sieht die Verwirklichung dieses Projekts durch die Errichtung der Schweine-Versuchsanlage gefährdet. Die Stadtplanung für dieses Projekt soll nach Angaben der Verwaltung demnächst beginnen. Allerdings wurde auf der Bezirksratssitzung nur noch von 130-140 Wohneinheiten gesprochen. Ein Anwohner wies darauf hin, daß bei Scheitern des HochTief-Projekts auch die Kaufkraft von 260 Familien wegfällt.

Städtebaulicher Vertrag mit Boehringer

Siehe Menuepunkt "Der städtebauliche Vertrag".

Jens Böning, Mitglied der Wählergemeinschaft "Wir für Hannover" und des Rates der Stadt Hannover, beantragt Einsichtnahme in den aktuellen Entwurf des städtebaulichen Vertrages.

Pressemitteilung

zur neuen Runde im Verwaltungsverfahren

Lesen Sie unsere Pressemitteilung vom 23. Januar 2009: hier.

Zur Lage der Boehringer-Opfer in Hamburg-Moorfleet

Neuer Zeitungsartikel "Die Fabrik hat unser Leben zerstört" vom 28.10.2008 im Menuepunkt "The dark side of Boehringer".

h-eins-Sendung zur Schweine-Versuchsanlage

21. Oktober 2008 um 19 Uhr - 20 Uhr: Sendung "Wir reden über Hannover", diesmal zum Thema Boehringer-Projekt. Näheres und Wiederholungen: siehe Menuepunkt "Medienberichte".

Auf dieser Podiumsdiskussion äußerte sich Oberbürgermeister Stephan Weil mehrmals zu der Sicherheit der Anlage; einmal auch zu seinem Maßstab für die erforderliche Sicherheit: Demnach reicht es in Bezug auf den Austritt von Krankheitserregern aus, wenn die Anlage den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

So gesehen erscheinen die früheren Beteuerungen Stephan Weils, die Anlage würde nur entstehen, wenn sie sicher sei, in ganz neuem Licht. Übrigens: Alle Betriebe, in denen bisher Störfälle aufgetreten sind (z.B. Zugunglück von Eschede, Atommüllendlager Asse II, AKWs Tricastin, Vattenfall), entsprachen im Stadium der Planung den für sie geltenden Voschriften - sonst hätten sie gar keine Betriebsgenehmigung erhalten!

Der Oberbürgermeister räumte auf dieser Podiumsdiskussion auch ein, daß die geplante Schweine-Versuchsanlage keine zusätzliche Gewerbesteuer für die Stadt bedeutet.

>Gewerbesteuer fällt stets nur an, wenn eine Gesellschaft vor Ort Gewinne einfährt. Bei der Versuchsanlage sieht es aber so aus, daß die Gewinne nur von der Gesellschaft gemacht werden, die die produzierten Impfstoffe gewinnbringend vermarktet. Solange hier in Hannover nur geforscht wird, fällt keine Gewerbesteuer an. Und wenn hier später produziert wird, werden die produzierten Impfstoffe nicht zwangsläufig von der hier ansässigen Gesellschaft vermarktet. Es ist eher damit zu rechnen, daß die hier produzierten Impfstoffe zu einem Preis weit unter Marktwert an eine Vertriebsgesellschaft des weltweiten Boehringer-Ingelheim-Konzerns verkauft werden. Das ist bei einer bereits vorhandenen Konzernstruktur eines weltweit tätigen Unternehmens sehr wahrscheinlich. Die Vertriebsgesellschaft würde die Vermarktung zentral vornehmen und an deren Standort würden auch Gewinne anfallen, die dort zur Zahlung von Gewerbesteuer führen können.

>Erzielt die hier in Hannover ansässige Gesellschaft für die Impfstoffe Erlöse, die über den Herstellungskosten liegen, so würden die erzielten Erlöse mit den Verlusten aus der kostenintensiven Forschung einschließlich des Betriebs des Hochsicherheitsstalls verrechnet. Im Ergebnis würde auch in dieser Situation kaum ein zu versteuernder Gewinn übrig bleiben.

Neue GmbH und Co. KG

Die Fa. Boehringer, im wirtschaftsrechtlichen Sinne ein sog. "Konzern", der aus einer Vielzahl von rechtlich selbständigen juristischen Personen besteht, hat die "Boehringer Ingelheim veterinary research center GmbH &Co. KG" im Handelsregister eintragen lassen. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Produktion von Impfstoffen. Details: hier.

RTLregional-Bericht vom 16. September

mit Stimmen aus der Jakobi-Gemeinde, der Bürgerinitiative und Stephan Weil: hier.

Überblick zur vergangenen Gemeindeversammlung

Überblick zur Gemeindeversammlung vom 14. September: hier.

Boehringers 1984er Dioxin-Skandal in Hamburg Moorfleet und Boehringers Engagement für den Vietnamkrieg

Im link-Bereich der website finden Sie zwei Artikel aus dem Spiegel, die das Engagement der Fa. Boehringer Ingelheim am Rande des Vietnamkrieges dokumentieren sowie einen Artikel, der die Hintergründe des Dioxinskandals in Hamburg Moorfleet aufzeigt. Lesen Sie im Hauptmenue die Artikel "Der Tod aus Ingelheim", "Eine unselige Geschichte" und "Ein Exempel an der Elbe".

Aktuell: Offener Brief an den neuen Stadtbezirksmanager

Im Menuepunkt "Aus der Bürgerinitiative" ist jetzt die Anwort von dem neuen Stadtbezirksmanagers von Kirchrode / Bemerode / Wülferode, Herrn Wolfgang Just, auf unseren offenen Brief verfügbar. Aus der Bürgerinitiative.

Aktuell: Bitte an die Gemeindemitglieder: Nicht aus der Gemeinde austreten

Die Entscheidung des Kirchenvorstandes der Jakobi-Gemeinde, das Grundstück zu verkaufen, führte zu erheblichem Ärger bei Gemeindemitgliedern. Einige sprachen vom Austritt. Die Bürgerinitiative ruft alle Gemeindemitglieder auf, nicht aus der Kirchengemeinde auszutreten. Die Gemeinde wäre die Leidtragende solcher Austritte und sollte nicht verantwortlich gemacht werden für das, was der Kirchenvorstand gemacht hat. Zudem steht eine Endscheidung der Landeskirche über den Verkauf noch aus: Nach geltendem Kirchenrecht sind Veräußerungen von Grundstücken durch die Landeskirche zu genehmigen.

Und: Lesen Sie den neuen Menuepunkt Das Kirchengrundstück.

Aktuell: Ev.-luth. Jakobi-Gemeinde in Kirchrode verkauft Grundstück an Boehringer

Die Kirchengemeinde hat sich eine Meinung über den Verkauf eines gemeindeeigenen Grundstücks an die Fa. Boehringer gebildet. Die Fa. Boehringer möchte das Grundstück als Erweiterungsfläche für den späteren Ausbau ihrer Schweine-Versuchsanlage erwerben.

Lesen Sie unsere Pressemitteilung dazu : hier .

Achtung: Wichtige Berichtigung zum Verwaltungsverfahren!

Einwendungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung nach § 3 BauGB müssen innerhalb der einmonatigen Auslegungsfrist bei der Stadt eingegangen sein!
Demnächst beginnt die sog. "frühzeitige Bürgerbeteiligung", also die 4-wöchige Auslegung der Bauleitpläne

Siehe Menuepunkt "Die frühzeitige Bürgerbeteiligung".

Info-Austausch der Jakobi-Kirche am 25. Juni 2008

Am 25. Juni 2008 um 19 Uhr veranstaltet die Jakobikirche einen Informationsaustausch. Es soll über den Verkauf ihres Grundstücks an Boehringer Ingelheim gesprochen werden. Mit unserer Demonstration möchten wir erreichen, dass die Jakobikirche nicht an Boehringer Ingelheim verkauft und der Konzern somit ein für ihn wichtiges Grundstück nicht für den Bau des Tierversuchslabors erhält. Bitte fertigt Transparente an und bringt eure Ideen mit ein(passend zum Motto).

Motto: Nein zu Boehringer! Freiheit für Tier und Mensch

Wann? Am Mittwoch den 25. Juni 2008 um 16.30 Uhr

Wo? Hannover- Kantplatz (linie 4 und 5 Haltestelle "Kantplatz")

Strecke: Über die Kirchröderstraße, dann in die Tiergartenstraße und von dort aus weiter in die Brabeckstraße und schließlich bei der Jakobikirche in Kleiner Hillen enden direkt vor der Jakobikirche.

Antwort der Bürgerinitiative auf die unmöglichen Äußerungen von Thomas Hermann ggü. der HAZ

In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung von Donnerstag, den 19. Juni 2008, steht, der Bausprecher der SPD-Ratsfraktion Thomas Hermann habe über unsere Bürgerinitiative gegen Massentierversuche in Wohngebieten gesagt: Boehringer-Gegner dagegen hätten sich nicht mit Fragen der Sicherheit beschäftigt, "weil sie es nicht wollen" (so zitiert die HAZ). Es heißt weiter: Es sei unsolidarisch, von Ihnen zu fordern in Stöcken zu bauen. Die Neue Presse beschreibt die Aussage Hermanns in Hinblick auf die Bürgerinitiative so: Die Haltung "Bitte nicht vor meiner Haustür" sei unsolidarisch. Das können wir nicht stehen lassen. Die Bürgerinitiative antwortete Thomas Herman in Form eines Offenen Briefs.

Demnächst beginnt die sog. "frühzeitige Bürgerbeteiligung", also die 4-wöchige Auslegung der Bauleitpläne

Siehe Menuepunkt "Die frühzeitige Bürgerbeteiligung".

Aktuell: Zum Artikel in der HAZ vom 11. Juni 2008

Anders als von der HAZ dargestellt haben wir die Grundschule als Standort für unsere Unterschriftensammlung nicht bewußt deshalb gewählt, um Unterschriften von Schulkindern zu bekommen. Aufgrund von Bauarbeiten mußten wir dorthin ausweichen. Es haben dann maximal sieben Schulkinder unterschrieben. Durch das Interesse von Erwachsenen in Begleitung ihrer Kinder, die ihre Unterschrift leisteten, tauschten sich auch andere Kinder zu diesem Thema aus. Wir möchten uns bei allen, die sich von diesem Geschehen betroffen fühlen, entschuldigen. Wir werden dafür Sorge tragen, daß diese Unterschriften entfernt werden. Wir sind gerne für persönliche Gespräche bereit.>

Den Zeitungsartikel finden Sie hier.