Der städtebauliche Vertrag mit Boehringer

Inhalt

1. Einführung und Download der Drucksache

2. Die Bürgerinitiative fordert die Stadtverwaltung auf, den Städtebaulichen Vertrag zu veröffentlichen

3. So beschließt der Stadtentwicklungs- und Bau-Ausschuß über die Veröffentlichung

1. Einführung und Download der Drucksache

Die Stadtverwaltung hat im Sommer 2009 einen Städtebaulichen Vertrag mit der Fa. Boehringer geschlossen. Er enthält u.a. emissionswirksame Vereinbarungen, die strenger sind als die gesetzlichen Vorgaben: Danach sollen maximal 200 Großvieheinheiten gehalten werden und die Gerüche, die von der Anlage ausgehen, auf 2 % der Jahresstunden beschränkt sein, also im Durchschnitt alle zwei Tage eine Stunde. Eine maximale Belegung sehen einschlägige Gesetze nicht vor. Die gesetzlich zulässige Geruchsimmission für die angrenzenden Wohngebiete beträgt 10 % der Jahresstunden. Das sind im Durchschnitt 2,5 Stunden pro Tag.

Der Vertrag wurde zuerst in den Bezirksräten Kirchrode und Anderten diskutiert, dann im Rat bzw. in einem Ausschuß des Rates und schließlich vom Verwaltungsausschuß beschlossen. Es war ursprünglich nicht vorgesehen, den beteiligten Gremien den genauen Wortlaut des Vertrages zukommen zu lassen - auch nicht dem beschlußfassenden Verwaltungsausschuß! Im Februar wurde der Wortlaut des Vertrages wenigstens den Mitgliedern des Stadtrates zugestellt, nicht aber den Mitgliedern der beteiligten Bezirksräte. Aber die auf den 26. Februar 2009 datierte Patronatserklärung, die laut dem Vertrag wesentlicher Bestandteil desselben ist, wurde den Mitgliedern von Rat und Bezirksrat erst am 18. März 2009, also fünf Stunden vor der Entscheidung des Bezirksrats über die entsprechende Drucksache, zugestellt. In dem Vertrag steht übrigens auch, daß die Patronatserklärung zusammen mit dem notariellen Vertragsangebot der Stadt zu übergeben ist. Sie existiert also bereits seit dem Zeitpunkt, an dem bei der Stadt der zuvor ausgehandelte Vertrag als notarielles Angebot der Fa. Boehringer eingetroffen ist!

Downloaden Sie die Drucksache 0140/2009 im Menuepunkt "Stadtplanung für den Bebauungsplan 1708"

2. Die Bürgerinitiative forderte die Stadtverwaltung auf, den Städtebaulichen Vertrag zu veröffentlichen

Die Bürgerinitiative bittet um die Veröffentlichung des Städtebaulichen Vertrages. Der genaue Wortlaut entscheidet über den juristisch relevanten Inhalt und damit über den Inhalt des Vertrages. Die Veröffentlichung der sog. "essentials" reicht zur Beurteilung des Vertrages nicht aus. Zudem hat weder die Stadt noch die Fa. Boehringer etwas davon, den Vertrag geheimzuhalten - es sei denn, es steht etwas drin, was die Öffentlichkeit beunruhigen würde.

Unsere Pressemitteilung vom 23. Januar 2009: Als PDF-Datei: hier. ... oder als DOC-Datei: hier.

Auch die Ratsmitglieder baten wir um Hilfe: Unser Schreiben als PDF-Datei: hier ... oder als DOC-Datei: hier.

3. Der Stadtentwicklungs- und Bau-Ausschuß hat die Nicht-Veröffentlichung beschlossen, siehe: Details Antrag - Details Stellungnahme der Stadt

Der Bau-Ausschuß der Stadt Hannover hat beschlossen, von einer Veröffentlichung des städtebaulichen Vertrages mit Boehringer abzusehen. Der Ausschuß folgte damit einer Empfehlung der Stadtverwaltung, wonach eine Veröffentlichung wegen "§ 62 i.V.m. §§ 29 und 30 VwVfG" nicht zulässig sei. Die SPD-Fraktion argumentierte, man würde einen Präzedenzfall schaffen, wenn man dem Wunsch nach Veröffentlichung dieses städtebaulichen Vertrages nachkommen würde. Die FDP fragte den Antragsteller, ob dieser denn seine Gehaltsabrechnung gerne im Internet veröffentlicht sehen möchte.

Pikant: Die Stellungnahme der Stadt mit Hinweis auf die angeführten Paragrafen aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz klingt zunächst plausibel, ist jedoch rechtlich fragwürdig. Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, wonach städtebauliche Verträge vertraulich zu behandeln sind. Das Verwaltungsverfahrensgesetz enthält lediglich Vorschriften darüber, wie mit vertraulichen Angelegenheiten zu verfahren ist und unter welchen Voraussetzungen eine Verwaltungsangelegenheit als vertraulich einzustufen ist. Dazu sagt § 30 VwVfG: "Die Beteiligten haben einen Anspruch darauf, daß ihre Geheimnisse, insbesondere ... Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, von der Behörde nicht unbefugt offenbart werden." Der vorliegende städtebauliche Vertrag enthält keine Inhalte, die der Vertraulichkeit bedürfen, insbesondere keine Betriebsgeheimnisse der Fa. Boehringer. Und sofern sich der Vertragspartner der Stadt, die BIVRC GmbH und Co. KG, auf Datenschutz beruft, ist dies heilbar durch eine Einwilligung des Vertragspartners in die Veröffentlichung. Damit fehlt ein vernünftiger Grund auf Seiten der Stadtverwaltung, um den städtebaulichen Vertrag als "vertraulich" einzustufen.