Die frühzeitige Bürgerbeteiligung

- Stand: 2. September 2008 -

A. Was ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung?

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung hat den Zweck, die Verwaltung und die Ratsmitglieder über die Bedenken der Bürger zu informieren, bevor die Ratsmitglieder den Auslegungsbeschluß iSd. Baugesetzbuches fassen. Es wird gewissermaßen ein Stimmungsbild unter den Bürgern eingeholt. Ist die Anzahl der Einwender groß, so setzt dies ein politisches Signal gegen die Errichtung der Anlage.

Wenn bei der Stadt viele Einwendungen eingehen, ist das ein politisches Signal an die Mitglieder des Stadtrates, daß die Bürger das geplante Projekt ablehnen. Unterstützen Sie uns, indem Sie eigene Einwendungen an die Stadt schreiben! Sie können gerne die Einwendungen der Bürgerinitiative als Muster nehmen oder als Beispiele betrachten. Sie dürfen auch mehrmals Einwendungen an die Stadt schreiben.

Siehe zu den Einwendungen den Menuepunkt "Einwendungen". Die "Einwendungen vom 30. August 2008" sind jene, auf die unsere Postkarte und unser Musterbrief Bezug nehmen. Es kommen darüber hinaus wahrscheinlich noch weitere Einwendungen hinzu.

B. So können Sie die Planungsunterlagen einsehen:

Die Planunterlagen liegen von Montag, dem 25. August bis Mittwoch, dem 24. September 2008 jeweils montags bis freitags von 6:30 Uhr bis 18 Uhr in der Eingangshalle der Bauverwaltung Hannover - Fachbereich Planen und Stadtentwicklung, Rudolf-Hillebrecht-Platz 1, 30159 Hannover (rechts neben dem Rathaus) aus. Jeder hat Gelegenheit, die Inhalte der Planung zu erörtern und sich zu äußern.

Die Stadt Hannover bietet auch die Möglichkeit an, online Einsicht in die Pläne 202.2 und 1708 zu nehmen und auch online Stellung zu nehmen zu dem geplanten Vorhaben: Hier. Klicken Sie auf den Bebauungsplan 1708 bzw. den Flächennutzungsplan 202.2, um die Unterlagen als pdf-Datei herunterzuladen und ggf. auszudrucken und um Ihre Stellungnahme online abzugeben. Die Unterlagen umfassen komplett etwa zwei dutzend DIN-A4-Seiten; Sie bestehen im wesentlichen aus den Zeichnungen und der Begründung der Planänderung.

Die Unterlagen liegen auch - freilich nicht-amtlich - an den Info-Ständen der Bürgerinitiative, auf unseren Aktivkreistreffen sowie abends in der Alten Hahnenburg, Bemeroder Str. 63 zur Einsicht aus. Wann und wo wir mit unseren Info-Ständen sind, finden Sie im Menuepunkt "Unterschriftenaktion".

C. So schreiben Sie Ihre Einwendungen an die Stadt

Einwendungen im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 I BauGB müssen innerhalb der einmonatigen Auslegungsfrist - bis Mittwoch, den 24. September 2008 um 24 Uhr - bei der Stadt eingegangen sein!

Sie müssen volljährig sein. Schreiben Sie der Stadt (adressiert z.B. an den Oberbürgermeister, Trammplatz 2, 30159) einfach rechtzeitig einen Brief (Absender und Unterschrift nicht vergessen) mit Betreff z.B. "Einwendung gegen die Errichtung des Forschungszentrums der Fa. Boehringer - Flächennutzungsplanänderung 202.2 und Bebauungsplanänderung 1708". Im Text formulieren Sie alle Bedenken, die Ihnen gegen die Anlage einfallen, z.B. daß es keine 100%ige Sicherheit gibt und das Vorhaben deswegen nicht in die Nähe der Wohnbebauung gehört. Sie finden viele wertvolle Anregungen in den Einwendungen der Bürgerinitiative, die Sie gerne auch übernehmen können, wenn Sie möchten.

Die Bürgerinitiative bietet Ihnen auch die Möglichkeit an, eine Postkarte zu verschicken, die Sie lediglich mit Ihrem Absender, Ihrer Unterschrift und einer Briefmarke (45 Cent) versehen müssen. Auf dieser website wird als Alternative auch ein einfacher Brief zum Ausdrucken angeboten, den Sie mit Ihrem Namen und Ihrer Unterschrift versehen ans Rathaus schicken können.

Die Stadt Hannover bietet auch die Möglichkeit an, online Einsicht in die Pläne 202.2 und 1708 zu nehmen und auch online Stellung zu nehmen zu dem geplanten Vorhaben: Hier. Da sich sowohl die Änderung des Flächennutzungsplanes 202.2 als auch die Änderung des Bebauungsplans 1708 ausschließlich auf das geplante Projekt der Fa. Boehringer bezieht, ist es sinnvoll, dieselben Einwendungen gegen beide Planänderungen zu erheben. Tip: Schreiben Sie den Text mit einem beliebigen Textverarbeitungsprogramm vor und kopieren Sie ihn dann in die Einwendungs-Textfenster auf der Einwendungs-site der Stadt Hannover hinein.