Bekanntmachung vom 30. Juni 2010

(Keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit)

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover

Genehmigung gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 GenTG (Boehringer Ingelheim Veterinary Research Center GmbH & Co. KG, Hannover)

Bek. d. GAA Hannover v. 30.6.2010

- H 900000000-34 d-40654/3 -

Der Firma Boehringer Ingelheim Veterinary Research Center GmbH & Co. KG ist auf Antrag vom 17. 12. 2009 mit Datum vom 11. 6. 2010 die Genehmigung erteilt worden, eine gentechnische Anlage der Sicherheitsstufe 2 zu errichten und in Betrieb zu nehmen. Der verfügende Teil und die Rechtsbehelfsbelehrung der Genehmigung werden in der Anlage öffentlich bekannt gegeben.
Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides kann in der Zeit vom 1. 7. bis 14. 7. 2010 an der folgenden Stelle zu den dort angegebenen Zeiten eingesehen werden:
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover, Am Listholze 74, 30177 Hannover, 1.Obergeschoss, Raum Nr. 240,
Einsichtmöglichkeit:
montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.00 Uhr, freitags von 7.30 bis 14.30 Uhr.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch Dritten gegenüber als zugestellt. Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung können bis zum 16. 8. 2010 [Ablauf der Klagefrist) bei dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover, Am Listholze 74, 30177 Hannover, schriftlich angefordert werden.
Quelle: Nds. MB1.Nr.23/201O S. 584

Anlage:

I. Entscheidung

1. Aufgrund von § 8 Abs. 2 Satz 2 GenTG wird hiermit der Firma Boehringer Ingelheim Veterinary Research Center GmbH & Co. KG, Seelhorststraße 60, 30175 Hannover,

für den Standort: Bemeroder Straße 31, 30559 Hannover, Gemarkung: Kirchrode, Flur: 1, Flurstücke: 35/5, 35/7, 58/3, 60/5, 99/2 und 67/24,

die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer gentechnischen Anlage zur Generierung einer Lebendvakzine gegen das Porcine reproductive and respiratory syndrome virus (PRRSV) mithilfe infektiöser cDNA-Klone und anschließender lnfektionsversuche im Schwein erteilt.

2. Zur Sterilisierung der Tierkadaver aus der gentechnischen Anlage wird das Verfahren „alkalische Hydrolyse“ nach Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 92/2005 zugelassen.

3. Die Genehmigung beinhaltet auch die Baugenehmigung gern. § 75 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) für die Errichtung der baulichen Anlagen.

4. Die Zulassung der versuchstierhaltung wird auf eine maximale Gesamtkapazität von 100 Großvieheinheiten beschränkt.

5. Eine Schlussabnahme vor der Inbetriebnahme wird angeordnet.

6. Die Anlage ist entsprechend der eingereichten und nachfolgend aufgeführten Unterlagen zu errichten und zu betreiben, soweit durch die in Abschnitt II aufgeführten Nebenbestimmungen nichts anderes bestimmt ist.

Der Genehmigung liegen folgende Antragsunterlagen zustunde: [Nicht veröffentlicht.)

II. Nebenbestimmungen (Nicht veröffentlicht.)

III. Hinweise (Nicht veröffentlicht.)

IV. Begründung (Nicht veröffentlicht.)

V. Ihre Rechte

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Eintrachtweg 19, 30173 Hannover, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.