Alternativvorschlag der Bürgerinitiative: Auslagerung des Hochsicherheitsstalls

Der Alternativvorschlag der Bürgerinitiative als PDF-Datei: hier.

Darum 3 km Abstand

Der Fern jeder BesiedlungHochsicherheitsstall mit Platz für bis zu 1.000 Schweine gehört auf eine geeignete Fläche außerhalb bewohntem Gebiets. Ein Abstand von etwa 3 km zu bewohntem Gebiet ist einzuhalten, da der Stall für Versuche in der biologischen Sicherheitsstufe 3 vorgesehen ist. Derartige Erreger sind geeignet, schwere Erkrankungen beim Menschen hervorzurufen. Zudem sind in der Anlage Experimente dahingehend vorgesehen, die eingesetzten Erreger gentechnisch zu verändern. Die zuständigen Behörden reagieren auf das Auftreten von gefährlichen Erregern mit Absperrungen im Umkreis von mehreren Kilometern (z.B. bei Vogelgrippe 3 km). Auch das Friedrich-Löffler-Institut, welches über einen Hochsicherheitsstall für Großvieh verfügt, ist aus gutem Grund fernab der Bevölkerung auf der Ostsee-Insel Riems angesiedelt. Der Zugang zur Insel ist für die Öffentlichkeit übrigens beschränkt.

Die Kein Austricksen möglich, kein überwachen nötigSicherheitsmaßnahme "Abstand zur Wohnbevölkerung" kann vom Betreiber nicht ausgetrickst werden und muß von den zuständigen Behörden nicht überwacht werden. Sie bewirkt, daß austretende Keimen die umliegenden Bewohner nicht so frühzeitig und in viel geringerer Zahl infizieren. Dadurch sind die Aussichten größer, eine drohende Epidemie bereits im Keim zu ersticken.

Daran angeschlossenes Mini-Labor

Neben Transporte von Erregern reduzierendem Hochsicherheitsstall ist auch ein kleiner Laborteil einzurichten, damit PKW-Fahrten mit hochgiftigen Biostoffen auf ein Minimum reduziert werden können. Des weiteren können die getöteten Tiere auf dem Betriebsgelände außerhalb der Stadt seziert werden. Injektionen können ebenfalls in dem Mini-Labor vorbereitet werden.

Hochsicherheitsstall für Versuche der (höchsten) biologischen Sicherheitsstufe 3 und 4

Beim Stand der Planung Januar 2009 schließt die Stadt im Bebauungsplan lediglich gentechnische Versuche der Risikogruppe 4 aus. Das bedeutet, daß es Boehringer unbenommen bleibt, mit Erregern der biologischen Sicherheitsstufen 3 und 4 im Labor und im Hochsicherheitsstall zu arbeiten. Das wären dann Versuche ohne gentechnischen Bezug. Entsprechend der bislang bekannt gewordenen Eckdaten entspricht der geplante Stall bautechnisch einem Hochsicherheitsstall der biologischen Sicherheitsstufe 4, vgl. Anhang 3 zur Biostoff-Verordnung. Boehringer muß sich die Versuche lediglich vom staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Niedersachsen genehmigen lassen. Eine derartige Genehmigung ist gemäß dem Infektionsschutzgesetz an folgende zwei Voraussetzungen geknüpft: Die Versuche müssen von Fachleuten (Tierärzten, Mikrobiologen etc.) durchgeführt werden und der Anlagenbetreiber muß im juristischen Sinne als zuverlässig gelten.

Ein Hochsicherheitsstall ist störfallanfälliger als ein Hochsicherheitslabor

Im Im Stall können Erreger überall seinLabor hat der Angestellte die Krankheitserreger besser unter Kontrolle, weil er genau weiß, wo sie sich befinden. Im Hochsicherheitsstall können sie irgendwo im Umfeld des infizierten Großviehs sein. Die Erreger sind für den Menschen nicht sichtbar oder sonst irgendwie wahrnehmbar. Auch der Gesetzgeber sieht diesen Unterschied und hat deshalb für den Betrieb eines Hochsicherheitsstalls strengere Maßstäbe angelegt als für den Betrieb eines Hochsicherheitslabors: Siehe dazu Anhang 2 der Biostoff-Verordnung für das Hochsicherheitslabor und Anhang 3 für den Hochsicherheitsstall.

Prof. Prof. Mettenleiter vom FLI zum Thema LaborsicherheitThomas C. Mettenleiter, Leiter des Friedrich-Löffler-Instituts auf der Ostseeinsel Riems, hat sich anläßlich des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in England im Jahr 2007 folgendermaßen geäußert: „Wenn das speziell ausgebildete Personal alle Vorschriften beachtet und alle technischen Maßnahmen greifen, kann eigentlich nichts durchschlüpfen“. Wenn also ein Angestellter einen Fehler macht oder die Technik versagt, kann doch etwas aus der Anlage austreten.

Das Betriebsgelände ist auf dem Land besser zu überwachen

Da landwirtschaftliche Grundstücke im Vergleich zu Stadtgrundstücken groß und spottbillig sind, kann Boehringer eine riesige Fläche erwerben und in deren Mitte das eingezäunte Betriebsgelände errichten. Die weitläufige Umgebung des Betriebsgeländes kann dann sehr einfach elektronisch überwacht werden. Dies ist auf dem Gelände in Hannover so nicht möglich.

Anschlagsziel für Terroristen

Ein Hochsicherheitsstall im Wohngebiet stellt ein attraktives Anschlagsziel für Terroristen dar. Dies zumindest dann, wenn die Terroristen vermuten, daß dort zur Zeit mit besonders gefährlichen Krankheitserregern hantiert wird. Steht der Hochsicherheitsstall fernab vom Wohngebiet, ist er als Anschlagsziel weniger attraktiv: Die Terroristen könnten dann nicht die Medienwirksamkeit erzielen, die ein solcher Anschlag in der Stadt erzielen würde.

Sichere Entsorgung der Tierkörper

Die Keine Abtransporte nötigVersuchstiere können in einem Krematorium direkt auf dem Betriebsgelände entsorgt werden. Mangels notwendiger Transportwege und störfallanfälliger Vorbehandlungsverfahren (Alkalische Hydrolyse + Sterilisation) bietet dies eine zusätzliche Sicherheit für die Bevölkerung. So entfällt das Restrisiko einer fehlerhaften Entkeimung der Alkalische-Hydrolyse-Rückstände. Bei 3 km Abstand zur Wohnbevölkerung stellt die Erteilung einer Betriebsgenehmigung für ein Krematorium auf dem Versuchsgelände kein Problem dar.

Vorteil für Boehringer

Im "Wir haben doch alles getan"Falle des Austretens von Erregern aus dem Stall kann Boehringer sich darauf berufen, mit der Auslagerung des Hochsicherheitsstalls alles getan zu haben, um die Bevölkerung in der Umgebung der Anlage zu schützen. Schadensersatzforderungen fallen niedriger aus, da wegen des großen Abstands zur Bevölkerung viel weniger Menschen durch den Störfall betroffen sind. Die Firma kann durch die Auslagerung des Stalls ihr Image untersteichen, ein gutes Verhältnis zur Nachbarschaft zu wahren und die Sicherheit der Bevölkerung an die erste Stelle zu stellen.

Durch Zusammenarbeit mit TiHodie Präsenz des Haupt-Labors und der Verwaltung in Kirchrode sind die von Boehringer angeführten Vorteile, die aus der direkten Nähe zur TiHo resultieren, gewahrt.

Die Verhandlungsposition der Stadt Hannover im Bebauungsplanverfahren in den Jahren 2008-2009

Boehringer hätte nach dem Scheitern in Tübingen im Jahr 2006 nicht noch einmal abblitzen wollen, da sich das Projekt ansonsten erneut um mehrere Jahre verzögert hätte. Schließlich hätte das gesamte Verfahren, daß nun schon seit Mitte 2007 andauert, andernorts erneut gestartet werden müssen. Andererseits hatte Boehringer ein großes Interesse an der Verwirklichung des Projekts, da der Vet-Medical-Zweig des Unternehmens ausweislich der offiziellen Unternehmensberichte der vergangenen Jahre in wirtschaftlicher Hinsicht nicht so gut aufgestellt war wie das Gesamtunternehmen. Daher ist die Verhandlungsposition der Stadt Hannover bezüglich einer möglichen Abtrennung des Stalls seinerzeit günstig gewesen. Leider hat die Stadtverwaltung ihre günstige Verhandlungsposition gegenüber Boehringer damals nicht genutzt.