Der Vergleich Boehringer/Bürgerinitiative vom 23. Mai 2012

Die Lage zum Zeitpunkt des Vergleichs

Am 23.05. wurde vor dem Verwaltungsgericht Hannover die Klage von Mitgliedern der Bürgerinitiative gegen die Betriebsgenehmigung für das Impfstoffforschungszentrum der Fa. Boehringer Ingelheim verhandelt. Überprüft wurde, ob in dem Genehmigungsverfahren durch das Gewerbeaufsichtsamt Hannover alle rechtlich vorgeschriebenen Schritte eingehalten wurden. Festgestellt wurde, dass das Gewerbeaufsichtsamt Hannover (GWA) die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung des Antrages nicht vollständig erfüllt hatte.

Da Verfahrensfehler bei der Risikobewertungdas Amt nicht die Kompetenz hatte, eine Einstufung in eine Risikogruppe nach dem Gentechnikgesetz durchzuführen, gab das GWA diese Aufgabe zulässiger weise an die ZKBS (Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit) in Berlin weiter. Die ZKBS ist eine Abteilung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Diese Kommission ist besetzt mit hochrangigen Wissenschaftlern aus mehreren Wissenschaftsbereichen und sollte die Einstufung in die gentechnische Risikoklasse vornehmen. Wie aus Protokollen und Aussagen der Geschäftsführung der Kommission durch das Gericht rekonstruiert werden konnte, wurden die gesetzlich vorgeschriebenen Regularien mehrfach gravierend nicht eingehalten. Diese Formfehler waren aber keine Ungenauigkeiten, sondern waren, wie das Gericht festgestellt hat, eine eindeutige gesetzwidrige Einschränkung der Rechte der Kläger. So wurden z.B. Vertreter von Boehringer und dem GWA Hannover in die Beratungsgremien der Kommission einbezogen – ein Verstoß gegen die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Neutralität. Auch wurden die Sitzungen nicht protokolliert, die Ergebnisse waren damit nicht nachvollziehbar. Die nötige Transparenz die bei solchen Gefahreneinordnungen gesetzlich vorgeschrieben ist, war bei der Entscheidung der ZKBS nicht gewährleistet.

Das Neuerteilung der Genehmigung nicht ausgeschlossenwar Anlass für das Gericht in dem Verfahren anzudeuten, dass wohl der Klage der BI auf Entzug der Betriebsgenehmigung wegen Formfehlern entsprochen werden müsse.

Für die Kläger der Bürgerinitiative (BI) stand der Sieg in diesem Prozess fest.

Für die beigeladene Partei Boehringer-Ingelheim war das dann der Anlass auf Anraten des Gerichtes einen Vergleich mit den dazu bereiten Klägern anzustreben. Nach eingehender interner Beratung beschloss die BI noch einmal mit Boehringer zu verhandeln. Grund für diese Bereitschaft war das Wissen, dass Boehringer sofort nach dem Urteil eine erneute Genehmigung beantragen würde und nach 3 Monaten wäre die Anlage wieder genehmigt und eine erneute Klage der BI wäre dann aussichtslos. Es wurde Boehringer der bereits in weiser Voraussicht mit Prof. Kekulé und Rechtsanwalt David vorbereitete Forderungskatalog unterbreitet.

Der Vergleich

( B: Boehringer / BI: Bürgerinitiative / GWA: Gewerbeaufsichtsamt)

1. B. macht keine Challenge Versuche und forscht nicht an der asiatischen Version WUH1 des genehmigten PRSS-Virus. (Challengeversuche testen die Wirksamkeit eines entwickelten Impfstoffes an einem Tier – hier am Schwein!)

2. Sollten Challengeversuche geplant sein, muss ein neues Genehmigungsverfahren angestrengt werden.

3. Die Abluft wird generell über H14 Filter gereinigt.

4. B. informiert die BI unverzüglich über jeden Störfall.

5. B. informiert die BI unverzüglich über jede gentechnische Anzeige oder Antrag beim GWA.

6. B. informiert die BI und Anwohner regelmäßig in Informationstreffen über Produktions- und Bearbeitungsstand.

7. BI kann in einer Vorbesprechung dieser Treffen Sachverständige (Virologen/Anwalt) ihrer Wahl einbinden – die Kosten dafür werden von B. im Rahmen der Einmalzahlung getragen.

8. B. erstattet die Kosten, die für die Kläger in den Verfahren gegen den Bebauungsplan 1708 sowie gegen die Betriebsgenehmigung durch das GWA aufgelaufen sind (Gutachter/Anwalt/Gericht).

Die Zahlung erfolgt in einer Einmalzahlung von 100 000.- Euro

Die Argumente der Bürgerinitiative

BI Informationen durch Boehringerhat somit langfristig Einsicht in Abläufe und Aufgabenstellung und kann aufgrund der Meldepflicht mit Hilfe eines eigenen Sachverständigen jedes neue Forschungsprojekt auf evtl. Risiken beurteilen.

BI Geld für weitere Rechtsverfolgungbleibt durch die Kostenrückerstattung für lange Zeit wehrfähig und kann jederzeit erneut den Rechtsweg gehen.

Eine langfristige intensive Beobachtung der Aktivitäten von B. im Interesse der Anwohner ist somit gewährleistet.

Die Das "Hannover-Modell"Einigung zwischen Anwohnern und Boehringer ist in dieser Form ein Präzedenzfall in Deutschland und könnte als „Hannover-Modell“ ein Beispiel für die Lösung ähnlicher Konflikte bundesweit sein.

(Quelle: Website der Bürgerinitiative gegen Massentierversuche in Wohngebieten - Menuepunkt "Aktuelles" von Ende Mai 2012)