Keine Gewerbe-Steuer durch die Boehringer-Ansiedlung

Es ist nicht zu erwarten, daß eine erfolgreiche Ansiedlung der Fa. Boehringer in Hannover zu einem zusätzlichen Gewerbesteueraufkommen führt. Gewerbesteuer fällt stets nur an, wenn eine Gesellschaft vor Ort Gewinne einfährt. Bei der Versuchsanlage sieht es aber so aus, daß die Gewinne nur von der Gesellschaft gemacht werden, die die produzierten Impfstoffe gewinnbringend vermarktet. Solange hier in Hannover nur geforscht wird, fällt keine Gewerbesteuer an. Und wenn hier später produziert wird, werden die produzierten Impfstoffe nicht zwangsläufig von der hier ansässigen Gesellschaft vermarktet. Es ist eher damit zu rechnen, daß die hier produzierten Impfstoffe zu einem Preis weit unter Marktwert an eine Vertriebsgesellschaft des weltweiten Boehringer-Ingelheim-Konzerns verkauft werden. Das ist bei einer bereits vorhandenen Konzernstruktur eines weltweit tätigen Unternehmens sehr wahrscheinlich. Die Vertriebsgesellschaft würde die Vermarktung zentral vornehmen und an deren Standort würden auch Gewinne anfallen, die dort zur Zahlung von Gewerbesteuer führen können.