Erläuterungen für Einwender

Wenn Sie Einwendungen gegen die Aufstellung des Bebauungsplans 1708 erheben, müssen Sie zwar später nicht klagen, aber Sie können es: Sie schaffen auf diese Weise die persönlichen Voraussetzungen für eine Klage gegen die im Herbst 2009 zu erwartende Aufstellung des Bebauungsplans 1708. Wenn Sie wissen, daß Sie klagen wollen, müssen Sie auf jeden Fall Ihre Einwendungen gegen das geplante Projekt im Rahmen der Einwendungsfrist vom 22. Mai bis 24. Juni gegenüber der Stadt Hannover geltend machen - in rechtserheblicher Weise. Füllen Sie das Einwendungsformular aus. Der Brief muß der Stadt vor Ablauf der Einwendungsfrist (24. Juni 2009 24:00 Uhr) nachweislich zugehen.

Aber auch dann, wenn Sie nicht als weiterer Kläger gegen die geplante Anlage vorgehen wollen, ist es wichtig, dass Sie diese Einwendung erheben, um den Verantwortlichen bei der Stadt Hannover vor Augen zu führen, dass eine solche Anlage mit ihren Risiken für die Bevölkerung nicht in eine Wohnstadt gehört! Wenn im Rahmen dieser laufenden Einwendungsfrist weniger Einwendungen eingehen als vor einem halben Jahr im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, setzt dies ein Zeichen an die Ratsmitglieder: Sie gehen dann davon aus, daß die Bürger ihren Frieden mit dem geplanten Projekt geschlossen hätten.

Selbstverständlich können Sie auch Ihre eigenen Einwendungen ergänzen. Schreiben Sie, wie Sie sich durch dieses Vorhaben persönlich betroffen fühlen.

Schreiben Sie im Formular deutlich lesbar. Die Stadt schickt Ihnen eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Einwendung.

Sie können das Einwendungsformular unter www.schweinerei-hannover.de beziehen im Menuepunkt „Einwendungen“.

Sie können das Einwendungsformular einschließlich der Erläuterungen ausdrucken bzw. kopieren und weitergeben. Dies ist ausdrücklich erwünscht, denn: Je mehr Einwender es geben wird, desto besser. Geben Sie die Einwendungsformulare auch Ihrem Ehe- oder Lebenspartner und Freunden, Nachbarn und Bekannten.

Jeder Bürger kann seine Einwendung gegen den Bebauungsplan 1708 (und gegen die 202.2. Änderung des Flächennutzungsplans) auch via Internet - online - bei der Hannoverschen Stadtverwaltung abgeben:

www.hannover.de/de/umwelt_bauen/raumordnung/bauleit/oeff_bet/

Sie können mehrere Stellungnahmen abgeben. So können Sie neben dem ausgefüllten Formular zusätzlich eigene Briefe verfassen oder zusätzlich von der Möglichkeit der Online-Stellungnahme Gebrauch machen. Dies ist sinnvoll, weil Ihnen im Laufe der Zeit weitere kritikwürdige Aspekte auffallen könnten. Nehmen Sie bei Ihren persönlich formulierten Stellungnahmen jedenfalls Bezug auf den Bebauungsplan 1708. Sie können auch den Betreff aus dem Formular übernehmen. Keine Sorge: Die Einwender-Statistik der Stadt wird dadurch nicht in die Höhe getrieben; auch wenn sie Einwendungen nachschieben stehen Sie nur als ein Einwender da.

Ihre Einwendungen erfüllen zwei rechtserhebliche Funktionen: Zunächst dienen sie der Stadt dazu, sämtliche für die Planaufstellung abwägungserhebliche Aspekte zu erkennen. Darüber hinaus stellen sie eine notwendige Voraussetzung für die Klage gegen den Bebauungsplan 1708 dar: Nur diejenigen, die jetzt fristgerecht ihre Einwendung gegenüber der Stadt erheben, können später überhaupt klagen.

Hinzu kommt ein dritter - kommunalpolitischer - Aspekt: Die Stadtverwaltung fertigt einen Bericht über alle fristgerecht eingegangenen Abwägungen ein. Dieser Bericht dient den Ratsmitgliedern als Entscheidungshilfe hinsichtlich der Aufstellung des Bebauungsplanes.

Das Einwendungsformular auf dieser Website ist nach bestem Wissen und Gewissen entworfen worden. Dennoch kann keine Gewähr für seine Eignung zur Überwindung der Antragsbefugnis im Rahmen der Klage nach § 47 VwGO übernommen werden.