Erneute Bürgerbeteiligung (Stand: Frühsommer 2009)

Die erneute Bürgerbeteiligung im Frühsommer 2009 ist im Prinzip das gleiche wie die frühzeitige Bürgerbeteiligung. Einen Monat lang können Bürger Einwendungen schreiben. Die Bürger können alles, was sie an der Anlage stört, einwenden. Die Verwaltung wertet die Einwendungen aus und faßt sie zu einem Bericht für die Ratsmitglieder zusammen. Die entscheiden dann im Herbst 2009 endgültig darüber, ob die Bauleitpläne zugunsten der Fa. Boehringer geändert werden oder nicht. Wichtig: Falls Sie gegen die Änderung der Bauleitpläne klagen möchten, müssen Sie im Rahmen dieser Auslegung eine Einwendung gemacht haben. Diese Einwendung muß rechtssicher erhoben worden sein, damit sie später klagen können! Rechtssicher heißt, daß auf jeden Fall wenigstens ein rechtlich erheblicher Einwand enthalten sein muß, der dann auch im Normenkontrollantrag (= der "Klageschrift") geltend gemacht wird und geeignet ist, die Antragsbefugnis zu überwinden. Tip: Die Einwendungen der Bürgerinitiative enthalten zahlreiche Aspekte, die in dieser Hinsicht rechtssicher sind. Wenn Sie alle Einwendungen der Bürgerinitiative zum Gegenstand Ihrer persönlichen Einwendung machen, indem Sie sich darauf beziehen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, daß Ihre Einwendung die Antragsbefugnis begründet. Eine Garantie dafür kann weder die Bürgerinitiative noch der Betreiber dieser Website geben. Für diejenigen, die gegen die Bauleitplanungsänderung klagen möchten, empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts bereits für die Formulierung der Einwendung.

Derzeit prüfen wir, inwieweit die Stadtverwaltung auf die Einwendungen der Bürgerinitiative eingegangen ist. In den Kernpunkten gibt es jedoch keine Annäherung. Der Bauleitplanentwurf und der mit Boehringer ausgehandelte aber noch nicht notariell abgeschlossene städtebauliche Vertrag setzen sogar noch etwas drauf: